Beurkundung von Sterbefällen Sterbefälle sind bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt anzuzeigen und werden dort beurkundet. In der Regel erledigt der gewählte Bestatter die Formalitäten beim Standesamt. Man kann aber auch als Angehöriger selbst den Sterbefall anzeigen. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
War der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes geschieden, sind folgende Nachweise erforderlich:
War der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes verwitwet, sind folgende Nachweise erforderlich:
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden. Für eine persönliche Beratung steht Ihnen unser Standesamt gern zur Verfügung. |