Beurkundung von Sterbefällen

Sterbefälle sind bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt anzuzeigen und werden dort beurkundet.

In der Regel erledigt der gewählte Bestatter die Formalitäten beim Standesamt. Man kann aber auch als Angehöriger selbst den Sterbefall anzeigen. 

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung

  • Personalausweis des Verstorbenen und des Anzeigenden

  • Geburtsurkunde (Verstorbener war noch nicht verheiratet)

  • Eheurkunde (Verstorbener war zum Zeitpunkt des Todes verheiratet.)
    und Geburtsurkunde

War der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes geschieden, sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk

War der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes verwitwet, sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Eheurkunde und Sterbeurkunde des vorher verstorbenen Ehepartners oder die entsprechende Urkunde mit Auflösungsvermerk

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden. Für eine persönliche Beratung steht Ihnen unser Standesamt gern zur Verfügung.

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