Beurkundung von Geburten Eine Geburt wird in unserem Standesamt beurkundet, wenn der Geburtsort in unserem Standesamtsbezirks liegt. Erfolgt die Geburt in einer Entbindungsklinik, wird sie bei dem für diesen Ort zuständigen Standesamt beurkundet. Erfolgt eine Geburt zu Hause oder in einer Ambulanz, muss die Geburt binnen einer Woche durch die Eltern, die Hebamme oder den Arzt beim Standesamt angezeigt werden. Zeigt der nicht mit der Mutter verheiratete Vater an, benötigt er die Vollmacht der Mutter. Für die Beurkundung der Geburt sind abhängig vom Personenstand der Eltern folgende Unterlagen vorzulegen:
Ist die Mutter bei Geburt des Kindes verwitwet oder rechtskräftig geschieden, ist zusätzlich der Personenstand wie folgt nachzuweisen:
oder
Erklärungen zur Vaterschaftsanerkennung oder zum gemeinsamen Sorgerecht (Sorgerechtserklärung) nimmt das zuständige Jugendamt entgegen. Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann auch im Standesamt abgegeben werden. Die Erklärung eines Mannes über die Anerkennung der Vaterschaft wird erst mit der Zustimmungserklärung der Mutter wirksam. Für die Abgabe der Erklärungen sind von beiden Eltern der gültige Personalausweis und die Abstammungs- oder Geburtsurkunde vorzulegen. Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden. Für eine persönliche Beratung steht Ihnen unser Standesamt gern zur Verfügung. |