Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung erfolgt bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt. Besteht auch ein Nebenwohnsitz, kann die Anmeldung auch bei dem dafür zuständigen Standesamt erfolgen.

Die Eheschließung kann auch bei jedem anderen Standesamt erfolgen. Dafür wird die Anmeldung mit den Personenstandsunterlagen von uns weitergeleitet. Zu beachten ist, dass in diesem Fall die Anmeldegebühr von 40,00 € im Standesamt der Anmeldung und im Standesamt der Eheschließung 20,00 € zu bezahlen sind.

Bei Eheschließung mit Auslandsberührung ist vorab unbedingt eine persönliche Vorsprache im Standesamt erforderlich!!!

Die Anmeldung ist ein halbes Jahr gültig. Erfolgt innerhalb dieses halben Jahres keine Eheschließung, ist die erneute Anmeldung erforderlich! 

Folgende Unterlagen sind bei Anmeldung der Eheschließung vorzulegen:

Nachweis zur Person:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Aufenthaltsbescheinigung (ausgestellt von der Meldestelle, ggf. auch einer Nebenwohnung)

Nachweis der Abstammung:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch

  • Urkundlicher Nachweis, wenn eine Namensänderung erfolgt ist

Nachweise über Vorehen und deren Auflösung:

  • Eheurkunde

  • Sterbeurkunde des Ehegatten

  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung

Geburtsnachweise von Kindern oder Abkömmlingen:

  • Geburtsurkunde eines gemeinsamen Kindes

  • Vaterschaftsanerkennung (wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind)

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden. Für eine persönliche Beratung steht Ihnen unser Standesamt gern zur Verfügung.

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