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1. Hausnummernzuordnung Information über die Vergabe und das Anbringen von Hausnummern im Gemeindegebiet von Bad Düben, Wellaune, Schnaditz und Tiefensee Hausnummern sind für neu zu errichtende Gebäude zu beantragen. Sie sind im Zusammenhang mit dem Bauantrag mit zu beantragen. Hausnummern werden auf Antrag des Grundstückseigentümers oder seines Bevollmächtigten zugewiesen. Stadtverwaltung Bad Düben Hinweise zur Anbringung der Hausnummer § 14 Vergabe und Anbringen von Hausnummern Rechtliche Grundlagen Gebühren |
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3. Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen außerhalb der zugelassenen Zeit
In den letzten Wochen erschienen in der örtlichen Presse mehrer Artikel
bezüglich des illegalen Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen. Eine Ausnahmebewilligung kann durch das örtliche Ordnungsamt erteilt werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben notwendig.
Sollten trotzdem illegal pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden, so werden diese als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dazu sind wir auf die Mitarbeit der Bürger angewiesen, da nicht immer alle illegalen „Feuerwerke“ durch das Ordnungsamt ermittelt werden können. |
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