Personalausweis
Pass- und Meldwesen (Einwohnermeldeamt)

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Ausweispflicht in Deutschland
 

Deutsche Staatsangehörige, die das 16.Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

Ein Verstoß gegen die Ausweispflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Muster
neuer Personalausweis

    

Für wen wird das Dokument ausgestellt?

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne eID-Funktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.

 

Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?

Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie schriftliche Dokument öffnen Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten für Minderjährige unter 16 Jahren.

 

Anforderungen an das Lichtbild
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem biometrischen Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Informationen unter www.bmi.bund.de.

Gültigkeitsdauer und Kosten

bei Personen unter 24 Jahren:   6 Jahre 22,80 Euro
bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre 28,80 Euro

 

Der neue Personalausweis ab 01. November 2010 

Zum 01. November 2010 hat der neue Personalausweis mit integrierter Online-Ausweisfunktion ( "eID-Funktion" ) den Personalausweis nach altem Muster abgelöst.

Gesetzliche Grundlagen sind das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG), die Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV) sowie die Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV), die am 01. November 2010 in Kraft traten.

Personalausweise nach altem Muster, die bis zum 31.Oktober 2010 beantragt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit bis zum vorgesehenen Ablaufdatum. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.

Ziel der Einführung des neuen Personalausweises ist es, die Voraussetzungen für eine sichere Kommunikation und sichere Identifizierung zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen über die neuen Medien zu schaffen.

Aufgrund der Komplexität und Vielseitigkeit des neuen Personalausweiswesens können wir Sie auf dieser Seite nur auszugsweise über die wichtigsten Neuerungen informieren.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern unter www.personalausweisportal.de.


 

Ausweisverlust

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises beachten Sie bitte unbedingt nachfolgende Hinweise:

Um einen Missbrauch des Ausweises bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, müssen sie die Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren lassen.

Am einfachsten geht das über den telefonischen Sperrnotruf unter der Rufnummer 0180-1-33 33 33 ( Mo.-So., 0-24 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar ). Kosten 3,9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct./Min. aus dem Mobilfunknetz.

Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.

Sollten Sie Ihr Sperrkennwort nicht mehr wissen, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, bei der Sie Ihren Ausweis beantragt haben ( Ausstellungsbehörde ). Hier ist aus Sicherheitsgründen der Nachweis Ihrer Identität erforderlich.

Bitte beachten Sie:

Als Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich gesetzlich dazu verpflichtet, den Verlust Ihres Ausweises, unabhängig davon, ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, ihrer zuständigen Ausweisbehörde zu melden. Der Anruf beim Sperrnotruf ersetzt nicht die schriftliche Verlustmeldung (Kosten: 10,20 €) bei der Ausweisbehörde. Bitte holen Sie Verlustmeldung unverzüglich nach und beantragen ein neues Dokument. Sollten Sie bereits eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige direkt bei der Polizei erstattet haben, bringen Sie bitte Ihren Durchschlag der Anzeige mit.


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