Personalausweis
Pass- und Meldwesen (Einwohnermeldeamt) |
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Für wen wird das Dokument ausgestellt? |
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter
16 Jahren können Personalausweise ohne eID-Funktion beantragt
werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der
Europäischen Union.
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Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen? |
Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis,
Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie schriftliche ![]()
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Anforderungen an das Lichtbild |
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das
Gesicht muss zentriert auf dem biometrischen Foto erkennbar sein. Die
Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere
Informationen unter www.bmi.bund.de.
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Gültigkeitsdauer und Kosten |
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bei Personen unter 24 Jahren: | 6 Jahre | 22,80 Euro |
bei Personen ab 24 Jahren: | 10 Jahre | 28,80 Euro |
Der neue Personalausweis ab 01. November 2010 |
Zum 01. November 2010 hat der neue Personalausweis mit integrierter Online-Ausweisfunktion ( "eID-Funktion" ) den Personalausweis nach altem Muster abgelöst. Gesetzliche Grundlagen sind das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG), die Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV) sowie die Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV), die am 01. November 2010 in Kraft traten. Personalausweise nach altem Muster, die bis zum 31.Oktober 2010 beantragt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit bis zum vorgesehenen Ablaufdatum. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich. Ziel der Einführung des neuen Personalausweises ist es, die Voraussetzungen für eine sichere Kommunikation und sichere Identifizierung zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen über die neuen Medien zu schaffen. Aufgrund der Komplexität und Vielseitigkeit des neuen Personalausweiswesens können wir Sie auf dieser Seite nur auszugsweise über die wichtigsten Neuerungen informieren. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern unter www.personalausweisportal.de. |
Ausweisverlust |
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Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises beachten Sie bitte unbedingt nachfolgende Hinweise:
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Am einfachsten geht das über den telefonischen Sperrnotruf unter der Rufnummer 0180-1-33 33 33 ( Mo.-So., 0-24 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar ). Kosten 3,9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct./Min. aus dem Mobilfunknetz.
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