Meldregisterauskunft
Pass- und Meldwesen (Einwohnermeldeamt)

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Einfache Melderegisterauskünfte
 
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage darf die Meldebehörde nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) eine einfache Melderegisterauskunft erteilen über:
  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • akademische Grade

Auskünfte aus dem Melderegister dürfen nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann. Um dies zu gewährleisten, müssen bei Beantragung mindestens drei Suchmerkmale angegeben sein:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum und/oder
  • letzte bekannte Wohnadresse in Bad Düben oder der Gemeinde Laußig
Diese Angaben müssen mit denen des Melderegisters übereinstimmen.
Telefonische Auskünfte oder Benachrichtigungen per E-Mail sind nicht möglich.

 

Erweiterte Melderegisterauskünfte

Nach § 45 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) kann bei einem berechtigten oder rechtlichen Interesse (Nachweise erforderlich), auch eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister erteilt werden, wie z.B.

  • Geb.-Datum
  • Zuzugsdatum
  • Zuzugsort
  • Einzugs-Umzugsdatum
  • frühere Adressen etc.

Genauere Infos hierzu bitte mit der Meldebehörde abklären.


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