Kinderreisepass
Pass- und Meldwesen (Einwohnermeldeamt) |
|
Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen? |
Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie schriftliche![]() |
Anforderungen an das Lichtbild |
Wie beim elektronischen Reisepass muss das Lichtbild des Kindes biometrisch
sein, wobei für Kinder und insbesondere für Kleinkinder und Säuglinge
Ausnahmen von den Anforderungen an das Lichtbild zugelassen sind. |
Gültigkeitsdauer und |
Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt. Er kann einmalig verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. |
Kosten |
Der Kinderreisepass kostet 13 Euro. Die Gebühr für die Verlängerung bzw. Aktualisierung beträgt 6 Euro. |
![]() |
Der Kinderreisepass wird weltweit anerkannt. Hinweis: Kinderreisepässe berechtigen nur dann zur visumfreien Einreise in die USA, wenn sie ein Foto enthalten, vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurden. Bei einem seit dem 26.10.2006 ausgestellten, verlängerten oder veränderten Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum. |