Kinderreisepass
Pass- und Meldwesen (Einwohnermeldeamt)

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Mit dem Inkrafttreten einer europäischen Vorgabe benötigen Kinder seit dem 26. Juni 2012 bei Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument. Sofern Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen sein sollten, sind diese Einträge nicht mehr gültig.

Der Kinderreisepass ist ein vollwertiges maschinenlesbares Reisedokument und wird mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt. Er kann einmalig verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Muster
neuer Kinderreisepass

    

Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?

Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie schriftliche
Dokument öffnen Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten für Minderjährige unter 16 Jahren.
 
Anforderungen an das Lichtbild
Wie beim elektronischen Reisepass muss das Lichtbild des Kindes biometrisch sein, wobei für Kinder und insbesondere für Kleinkinder und Säuglinge Ausnahmen von den Anforderungen an das Lichtbild zugelassen sind.
 

Gültigkeitsdauer und 

Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt. Er kann einmalig verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
 
Kosten
Der Kinderreisepass kostet 13 Euro. Die Gebühr für die Verlängerung bzw. Aktualisierung beträgt 6 Euro.

Der Kinderreisepass wird weltweit anerkannt. Hinweis: Kinderreisepässe berechtigen nur dann zur visumfreien Einreise in die USA, wenn sie ein Foto enthalten, vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurden. Bei einem seit dem 26.10.2006 ausgestellten, verlängerten oder veränderten Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum.


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