Bescheinigung
Pass- und Meldwesen (Einwohnermeldeamt)

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Bescheinigung
 

Sie können verschiedene Arten von amtlichen Bescheinigungen für sich oder über Ihren gemeldeten Wohnsitz in der Stadt Bad Düben bzw. Gemeinde Laußig beantragen, die in vielen Fällen des täglichen Lebens benötigt werden. Amtliche Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Datenbestand des Melderegisters eines jeweiligen Einwohners.


    

Melderechtliche Bescheinigungen
 
  • Meldebescheinigung
    Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. Diese beinhaltet Angaben zu Ihrem Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift.

  • Aufenthaltsbescheinigung
    Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie in der Regel für eine Anmeldung zur Eheschließung für das Standesamt. Aber auch bei Passangelegenheiten bei ihren jeweiligen Konsularischen Vertretungen müssen ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ebenfalls eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur reinen Meldebescheinigung zusätzlich noch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.

  • Lebensbescheinigung
    Eine Lebensbescheinigung dient zur Vorlage bei den Rentenversicherungsträgern oder Versicherungsgesellschaften in In-und Ausland als Nachweis, dass die versicherte Person noch am Leben ist. In der Regel erhält der Bürger bereits von der Versicherungsgesellschaft einen entsprechenden Vordruck, die dann von der Meldebehörde bestätigt werden muss.

  • Haushaltsbescheinigung
    Die Haushaltsbescheinigung benötigen Sie für die Beantragung von Kindergeld bei der Agentur für Arbeit – Kindergeldkasse -. In der Haushaltsbescheinigung (Vordruck erhältlich bei ihrer Kindergeldkasse) werden Ihre im Antrag gemachten Angaben in Bezug auf die im Haushalt lebenden und gemeldeten Personen von der Meldebehörde bestätigt


 

Kosten
 

Die Gebühr für die Erteilung einer Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung beträgt 8,20 Euro und ist bei Antragstellung in bar zu entrichten.

Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung bzw. Haushaltsbescheinigung ist gebührenfrei.


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