Übermittlungssperre
Pass- und Meldwesen (Einwohnermeldeamt) |
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Datenübermittlungssperre |
Nach melderechtlichen Bestimmungen darf die Meldebehörde Dritten einfache Melderegisterauskünfte (Familienname, Vorname, Doktorgrad
sowie aktuelle Wohnadresse) erteilen.
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Antragsstellung |
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Die Beantragung kann persönlich oder schriftlich |
Der Widerspruch ist unbefristet und gilt bis auf Widerruf. Die Beantragung einer Übermittlungssperre ist gebührenfrei. Soll die Übermittlungssperre für weitere Personen gelten (z.B. Ehegatte, minderjährige Kinder), so ist für jede Person ein eigener Antrag zu stellen. Bei minderjährigen Kindern ist der Antrag von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. |
Auskunftssperre |
Nach melderechtlichen Bestimmungen darf die Meldebehörde Dritten einfache Melderegisterauskünfte (Familienname, Vorname, Doktorgrad sowie
aktuelle Wohnadresse) erteilen.
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