An- und Ummeldung eines
Wohnsitzes
Pass- und Meldwesen (Einwohnermeldeamt) |
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Wer in der Stadt Bad Düben mit den Stadtteilen Tiefensee, Schnaditz und Wellaune oder in der Gemeinde Laußig mit den Ortsteilen Authausen, Durchwehna, Görschlitz, Gruna, Kossa, Pressel und Pristäblich eine Wohnung bzw. Haus bezieht, ist nach § 17 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb der Stadt Bad Düben bzw. Gemeinde Laußig. Tatsächliches Beziehen einer Wohnung bedeutet, dass diese Wohnung auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit zum Wohnen und/oder Schlafen selbst genutzt wird.
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Welche Unterlagen sind bei der An- bzw. Ummeldung vorzulegen? |
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