Abmeldung
Pass- und Meldwesen (Einwohnermeldeamt)

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Eine Abmeldung der bisherigen Wohnung ist nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung im Inland beziehen. Durch Datenaustausch der Meldebehörden unterrichtet die Zuzugsbehörde die Wegzugsbehörde vom Wohnungswechsel.


    

Ausnahmen

Eine Abmeldepflicht des Einwohners für den bisherigen Wohnsitz in der Stadt Bad Düben bzw. Gemeinde Laußig besteht lediglich nur noch in folgenden Fällen, nämlich:

  • wenn der Einwohner aus der bisherigen Nebenwohnung auszieht und zum Hauptwohnsitz zurückkehrt (Aufgabe des Nebenwohnsitzes)

  • wenn der Einwohner aus der bisherigen Wohnung bzw. Haus im Inland auszieht und ins Ausland zieht.

 

Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?

Für die Wohnsitzabmeldung benötigen Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache Ihren
  • Personalausweis oder
  • Reisepass


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