Abmeldung
Pass- und Meldwesen (Einwohnermeldeamt) |
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Eine Abmeldung der bisherigen Wohnung ist nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung im Inland beziehen. Durch Datenaustausch der Meldebehörden unterrichtet die Zuzugsbehörde die Wegzugsbehörde vom Wohnungswechsel. |
Ausnahmen |
Eine Abmeldepflicht des Einwohners für den bisherigen Wohnsitz in der Stadt Bad Düben bzw. Gemeinde Laußig besteht lediglich nur noch in folgenden Fällen, nämlich:
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Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen? |
Für die Wohnsitzabmeldung benötigen Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache Ihren |
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