Prädikatisierung zum „staatlich anerkannten Moorheilbad“ |
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Nach dem Sächsischen Gesetz über die staatliche Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten im Freistaat Sachsen wird der Stadt Bad Düben im Gemeindeteil Bad Düben die staatliche Anerkennung als Moorheilbad am 04.10.2016 bestätigt. Die Übergabe der Urkunde erfolgte durch Herrn Ortmann vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr an Frau Bürgermeisterin Astrid Münster und Herrn Kurdirektor Ole Hartjen zum Neujahrsempfang der Stadt Bad Düben am 05.01.2017 im Heide Spa.
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Seit dem 4. März 1948 ist die Stadt Bad Düben berechtigt, die Bezeichnung „Bad“ zu führen. Die Stadt strebte die endgültige Anerkennung zum Prädikat „Staatlich anerkannten Moorheilbad“ an und bekam die Prädikatisierungsurkunde schon am 21. Dezember 2004 als einer der ersten Kurorte Sachsens ausgestellt. Der sächsische Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit, Thomas Jurk, übergab Sie dem Bürgermeister anlässlich des Neujahrsempfanges im Januar 2005. Viele Jahre Stadtentwicklung, dass fleißige und konsequente Ringen um Lösungen und deren Umsetzung fanden nun ihre Würdigung und erfüllen natürlich alle Mitstreiter und Bürger mit Stolz. Die Kurortentwicklung wurde und wird von einer Vielzahl Gutachten und Baumaßnahmen begleitet und geprägt. |
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