ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG: |
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Amtliche Bekanntmachung einer Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Stadt Bad Düben anlässlich Aktualisierung und Ergänzung gemäß des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse (StrBeVerzVO) vom 04.01.1995 zuletzt geändert durch Verordnung vom 02.03.2012 Mit dem 25.04.2017 wurden für nachfolgend genannten öffentlichen Feld- und Waldweg Eintragungen in das Bestandsverzeichnis verfügt. 1. Straßenbezeichnung
2. Inhalt der Eintragungen
3. Einsichtnahme Rechtsbehelfsbelehrung Bad Düben, den 25.04.2017 Astrid Münster |
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Inkrafttreten des Bebauungsplanes zur Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Bad Düben Der Stadtrat der Stadt Bad
Düben hat in öffentlicher Sitzung am 16.03.2017 des Bebauungsplanes
zur Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche der
Stadt Bad Düben als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird
hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalanderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Bad Düben, d. 17.03.2017 Astrid Münster |
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Öffentliche Auslegung des
Entwurfes des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der Durchwehnaer
Straße“ der Stadt Bad Düben Der Stadtrat der Stadt Bad Düben hat in seiner Sitzung am 02.02.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Bad Düben mit Umweltbericht für den Bebauungsplan „Wohngebiet an der Durchwehnaer Straße“ in der Fassung vom 25.01.2017 mit Umweltbericht vom 18.01.2017 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Mit dem Bebauungsplan soll am östlichen Stadtrand eine Fläche für den individuellen Wohnungsbau entwickelt werden, um den Bau von 6 bis 7 Wohnhäusern zu ermöglichen. Der o.g. Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der Durchwehnaer Straße“ wird mit dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie den für die Planung vorliegenden Stellungnahmen des Landratsamtes Nordsachsen, der Landesdirektion Sachsen, Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen sowie des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Zeitraum vom 16.02.201 bis einschließlich 17.03.2017 im Bauamt der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11 während der Öffnungszeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind aus dem Umweltbericht und der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen o.g. Behörden verfügbar: Mensch, Kultur und Sachgüter Immissionsschutz Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen, SG
Immissionsschutz Bodenschutz Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen, SG
Bodenschutz Grund- und Oberflächenwasser Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen, SG
Wasserrecht Pflanzen, Tiere, Naturschutz Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen, SG
Naturschutz Klima / Klimaschutz Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeit mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und ggf. die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Bad Düben, d. 3.2.2017 Astrid Münster |
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Bekanntmachung einer
beabsichtigten Vergabe für Ingenieurleistungen zur Objektplanung
Verkehrsanlagen mit Entwurfsvermessung, Baugrund- und
Schadstoffuntersuchung Die Stadt Bad Düben
beabsichtigt die Straße Mühlläufer grundhaft auszubauen. Für die
geplante Straßenbaumaßnahme sollen die Grundleistungen der
Objektplanung Verkehrsanlagen in den Leistungsphasen 3, 5 bis 8, die
örtliche Bauüberwachung, die Entwurfsvermessung, die Baugrund- und
Schadstoffuntersuchung sowie die Bauvermessung vergeben werden. Die
Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch
auf Beauftragung der Gesamtleistung. Ihr Angebot senden Sie bitte an folgende Adresse: Stadtverwaltung Bad Düben |
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Bekanntmachung einer beabsichtigten
Vergabe für Ingenieurleistungen (Technische Ausrüstung)
Die Stadt Bad Düben beabsichtigt die weitere Erneuerung der
Straßenbeleuchtung in einzelnen diversen 11 Straßen bzw.
Straßenabschnitte des Ortsteils Hammermühle. Für die geplante
Erneuerung sollen die Grundleistungen der Fachplanung – Technische
Ausrüstung - in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 vergeben
werden. Die Beauftragung der Leistungen soll stufenweise erfolgen
ohne Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung. Ihr Angebot senden Sie bitte an folgende Adresse: Stadtverwaltung Bad Düben |
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes der Stadt Bad Düben zur Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche Der Stadtrat der Stadt Bad Düben
hat in seiner Sitzung am 15.12.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes der
Stadt Bad Düben zur Erhaltung und Entwicklung der zentralen
Versorgungsbereiche gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Bad Düben, d. 19.12.2016 Astrid Münster |
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