ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG:


Amtliche Bekanntmachung einer Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Stadt Bad Düben anlässlich Aktualisierung und Ergänzung gemäß des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse (StrBeVerzVO) vom 04.01.1995 zuletzt geändert durch Verordnung vom 02.03.2012

Mit dem 25.04.2017 wurden für nachfolgend genannten öffentlichen Feld- und Waldweg Eintragungen in das Bestandsverzeichnis verfügt.

1. Straßenbezeichnung

Öffentlicher Feld- und Waldweg (ÖFW)

1.1.Feldweg Nr. 41

2. Inhalt der Eintragungen

2.1. Für das Bestandsblatt des unter Nr. 41 bezeichneten Feldweges
      wurdenfolgende Eintragungen verfügt.

Spalte 2 unter 2 (Flurstück): 28, (Graben)
Aktualisierung: Flurstück 28/2 (Graben)

Spalte 2 unter 3 (Flurstück): 38, Flur 17
Ergänzung: Flurstück 44, Flur 17 (Teilfläche) Bad Düben

Spalte 3 (Flurstück): 45, Flur 17
Aktualisierung: Flurstück 45/1, Flur 17 (Teilfläche)

3. Einsichtnahme
Die Eintragungsverfügungen können in der Stadtverwaltung Bad Düben, Bau- und Bürgeramt, Sachgebiet Straßenbaubehörde/Grünanlagen, Zimmer 19, Markt 11 in 04849 Bad Düben während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntmachung Widerspruch bei der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad Düben eingelegt bzw. zur Niederschrift gegeben werden.

Bad Düben, den 25.04.2017

Astrid Münster
Bürgermeisterin

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Inkrafttreten des Bebauungsplanes zur Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Bad Düben   

Der Stadtrat der Stadt Bad Düben hat in öffentlicher Sitzung am 16.03.2017 des Bebauungsplanes zur Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Bad Düben  als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser  Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann in den Bebauungsplan mit  Begründung bei der Stadtverwaltung Bad Düben, Bauamt, Markt 11, 04849 Bad Düben während der Öffnungszeiten einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich wird demnach eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder Mängel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalanderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Bad Düben, d. 17.03.2017 

Astrid Münster
Bürgermeisterin

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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der Durchwehnaer Straße“ der Stadt Bad Düben

Der Stadtrat der Stadt Bad Düben hat in seiner Sitzung am 02.02.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Bad Düben mit Umweltbericht für den Bebauungsplan „Wohngebiet an der Durchwehnaer Straße“ in der Fassung vom 25.01.2017 mit Umweltbericht vom 18.01.2017 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Mit dem Bebauungsplan soll am östlichen Stadtrand eine Fläche für den individuellen Wohnungsbau entwickelt werden, um den Bau von 6 bis 7 Wohnhäusern zu ermöglichen. Der o.g. Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der Durchwehnaer Straße“ wird mit dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie den für die Planung vorliegenden Stellungnahmen des Landratsamtes Nordsachsen, der Landesdirektion Sachsen, Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen sowie des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Zeitraum vom 16.02.201 bis einschließlich 17.03.2017 im Bauamt der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11 während der Öffnungszeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind aus dem Umweltbericht und der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen o.g. Behörden verfügbar:

Mensch, Kultur und Sachgüter
Umweltbezogene Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung der Bevölkerung insgesamt und im Bereich der Stadt Bad Düben sind
nicht zu besorgen. Das Wohngebiet wird auf bereits als Freifläche für Siedlung genutzten Flächen ausgewiesen. Kleine, isolierte Grünlandflächen fallen im Zuge der Planungsumsetzung aus der Nutzung. Die bestehende Bausubstanz (Nebengebäude) wird durch die Ausweisung beseitigt und ersetzt. Der Geltungsbereich ist kein archäologisches Relevanzgebiet. Archäologische Fundstätten sind nicht bekannt.

Immissionsschutz
Die Wohngrundstücke runden den bestehenden Rand der Stadt Bad Düben ab. Erhebliche Emissionen aus dem Geltungsbereich heraus, welche die angrenzenden Nutzungen beeinträchtigen könnten, sind nicht zu besorgen.
Erhebliche Immissionen in den Geltungsbereich hinein sind aufgrund der Entfernung zu Emissionskorridoren durch Lärm möglich. Hier werden entsprechend den Hinweisen der SG Immissionsschutz bauliche Vorkehrungen zum Lärmschutz im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren notwendig.

Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen, SG Immissionsschutz
  - Hinweis auf zu erwartende Lärmeinwirkungen in den Geltungsbereich hinein

Bodenschutz
Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung aufgrund der baulichen Nutzung, entgegen der Stellungnahme des SG Bodenschutz ist eine Entsiegelung nicht möglich, da mögliche Entsiegelungsflächen aufgrund von Planungsvorhaben in den dafür infrage kommenden Bereichen der Stadt Bad Düben dem Eingriff nicht zugeordnet werden können. Auf Anfrage standen auch keine Öko-Konto-Maßnahmen mit Entsiegelungsanteil im Gebiet zur Verfügung. Der Eingriff kann nicht gleichartig ausgeglichen werden. Die Staugleyböden sind in die Bestandsaufnahme des Umweltberichtes eingegangen. Mit konkretem Flächenbezug können jedoch eine Vernässung auf den Flächen des Geltungsbereiches und damit besondere Standorteigenschaften nicht festgestellt werden. Der Geltungsbereich ist vollständig durch Bauwerke oder Bauflächen umgeben. Natürliche Bodenwasserverhältnisse sind nicht zu erwarten.

Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen, SG Bodenschutz
   - Verweis auf besondere Bodenfunktionen durch Kolluvisol-Gleyböden
     mit besonderen Standorteigenschaften (extreme Nässe) und Einstellung
     in die Bilanz
   - Hinweis das effektiver Ausgleiches nur durch Entsiegelung möglich ist.

Grund- und Oberflächenwasser
Keine direkte Betroffenheit von Grund- und Oberflächenwasser. Ausgleich der verringerten Grundwasserneubildung durch Entsiegelungsmaßnahmen nicht möglich (siehe Bodenschutz).

Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen, SG Wasserrecht
   - Klärung der Abwasserentsorgung in der weiteren Planung
   - Verbleib des Niederschlagswassers auf den Grundstücken
   - Geltungsbereich außerhalb von Überschwemmungsgebieten

Pflanzen, Tiere, Naturschutz
Verlust von Lebensräumen gegenüber dem Bestand durch bauliche Nutzung. Keine erhebliche Beeinträchtigung streng geschützter Tierarten zu erwarten. Keine Beeinträchtigung von Schutzgebieten zu erwarten. Feststellung mehrerer Eingriffstatbestände. Nach Bilanzierung gleichwertiger Ausgleich durch Erwerb von Wertpunkten einer Ökokonto-Maßnahme zur Anlage einer Gehölzpflanzung.

Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen, SG Naturschutz
   - Schutzgebiet und Schutzobjekte sind nicht berührt
   - Eingriffe sind durch Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung darzustellen
     und auszugleichen.

Klima / Klimaschutz
Auswirkungen auf das Klima sind nicht zu besorgen.Die Nutzung von erneuerbarer Energie durch Solarthermie, Photovoltaik oder Geothermie ist nicht ausgeschlossen. Zwingende Festsetzungen werden jedoch nicht gemacht.

Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen
     Keine Stellungnahme

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeit mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und ggf. die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Bad Düben, d. 3.2.2017

Astrid Münster
Bürgermeisterin

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Bekanntmachung einer beabsichtigten Vergabe für Ingenieurleistungen zur Objektplanung Verkehrsanlagen mit Entwurfsvermessung, Baugrund- und Schadstoffuntersuchung

Die Stadt Bad Düben beabsichtigt die Straße Mühlläufer grundhaft auszubauen. Für die geplante Straßenbaumaßnahme sollen die Grundleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen in den Leistungsphasen 3, 5 bis 8, die örtliche Bauüberwachung, die Entwurfsvermessung, die Baugrund- und Schadstoffuntersuchung sowie die Bauvermessung vergeben werden. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung.
Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 86.500 € netto. Das Vorhaben wird der Honorar II, Mindestsatz zugeordnet. Es ist vorgesehen im Jahr 2017 die Planung zu beauftragen und in den Jahren 2018 die Maßnahme umzusetzen.

Ihr Angebot senden Sie bitte an folgende Adresse:

Stadtverwaltung Bad Düben
Markt 11
04849 Bad Düben

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Bekanntmachung einer beabsichtigten Vergabe für Ingenieurleistungen (Technische Ausrüstung)

Die Stadt Bad Düben beabsichtigt die weitere Erneuerung der Straßenbeleuchtung in einzelnen diversen 11 Straßen bzw. Straßenabschnitte des Ortsteils Hammermühle. Für die geplante Erneuerung sollen die Grundleistungen der Fachplanung – Technische Ausrüstung - in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 vergeben werden. Die Beauftragung der Leistungen soll stufenweise erfolgen ohne Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung.
Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 160.000 € netto. Es gilt die Honorar II, Mindestsatz. Es ist vorgesehen im Jahr 2017 die Planung zu beauftragen und in den Jahren 2018 bis 2019 die Maßnahme umzusetzen.

Ihr Angebot senden Sie bitte an folgende Adresse:

Stadtverwaltung Bad Düben
Markt 11
04849 Bad Düben

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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes der Stadt Bad Düben zur Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche

Der Stadtrat der Stadt Bad Düben hat in seiner Sitzung am 15.12.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Bad Düben zur Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Ziel der Planung ist die Sicherung und Entwicklung des Einzelhandelsstandortes Bad Düben.
Der strategische Bebauungsplan dient der planerischen Umsetzung des Einzelhandels-und Zentrenkonzeptes der Stadt Bad Düben. Um die künftigen Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben in Einklang mit den städtebaulichen und raumordnerischen Vorstellung zu bringen und dem Ansiedlungsdruck an städtebaulich unerwünschten Standorten zu begegnen, ist der konsequente Einsatz planungsrechtlicher Instrumentarien erforderlich.
Für die Aufstellung des Bebauungsplans nach § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch (BauGB) wird das vereinfachte Verfahre nach § 13 BauGB angewendet. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB entfällt damit die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie der Umweltbericht nach § 2a BauGB.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des genannten Bebauungsplanes der Stadt Bad Düben mit Begründung vom 04.01.2017 bis einschließlich 06.02.2017 im Bauamt der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11 während der Öffnungszeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Bad Düben, d. 19.12.2016

Astrid Münster
Bürgermeisterin

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