An alle Hundehalter


Die Stadtverwaltung Bad Düben, SG Öffentliche Ordnung möchte nochmals alle Hundehalter und Führer auf folgendes hinweisen: 

  • es ist untersagt, Flächen, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch Tiere verunreinigen zu lassen. Das sind u.a. folgende Flächen: öffentliche Straßen, Wege und Plätze, Gehwege, Grünflächen, Parks- und Erholungs-anlagen. 

  • Wird der Hund ausgeführt, ist der Hundeführer verpflichtet, Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.

Wir möchten alle Hundebesitzer nochmals auf die Einhaltung der Polizeiverordnung hinweisen. Die Nichteinhaltung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. 

Auch Sie möchten auf einem sauberen Gehweg spazieren gehen und nicht von einem Hundehaufen in den anderen laufen.

Die komplette Polizeiverordnung finden Sie hier ==>>

 

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