Information zum Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege im Stadtgebiet der Stadt Bad Düben


Die Stadtverwaltung Bad Düben weist darauf hin, dass im gesamten Stadtgebiet die Verwendung von Salz als Auftaumittel nur erlaubt ist, wenn es in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet wird. Als abstumpfendes Material ist vor allem Splitt, Sand und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden.
Ab 01.01.2017 sind entsprechend § 6 Abs. 2 genannter Satzung bei Straßen mit einseitigem Gehweg die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung und Bestreuung der Gehwege verpflichtet.
Die Satzung der Stadt Bad Düben über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege finden Sie im Internet unter www.bad-dueben.de.

Stadtverwaltung Bad Düben
Bau- und Bürgeramt
 

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